Kfz-Versicherungen: Worauf es beim Wechsel ankommt

Bis 30. November eines Jahres muss die Kündigung bei der Versicherung sein

Werbung:

Mit der richtigen Autoversicherung lassen sich einige Euros pro Jahr sparen. (Foto: Stockunlimited)
Mit der richtigen Autoversicherung lassen sich einige Euros pro Jahr sparen. (Foto: Stockunlimited)

In Deutschland grassiert wieder das Wechselfieber – doch die Suche nach einer guten und günstigen Kfz-Versicherung endet für Autofahrer immer öfter im unüberschaubaren Tarifwirrwarr.

Wer nicht nur nach der billigsten Autoversicherung Ausschau hält, sondern auch nach sinnvollen Leistungen, dem helfen für die Wahl der richtigen Police folgende ADAC-Tipps:

  • Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme ist in keinem Fall ausreichend. Sie sollte mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro betragen.
  • Die Neuwertentschädigung sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz mindestens zwölf Monate.
  • Die bei Unfällen entstandenen Schäden sollten in der Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Ausgenommen sind hierbei generell herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel steckte im Auto) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
  • Freie Werkstattwahl: Wurde eine Werkstattbindung vereinbart, schreibt die Versicherung die Reparaturwerkstatt vor. Das kann unter anderem zu Problemen bei Leasingfahrzeugen führen. Wird keine vom Hersteller autorisierte Werkstatt beauftragt, verweigert der Hersteller möglicherweise Kulanzleistungen.
  • Einige Versicherer leisten in der Teilkasko nur für Schäden bei Wildunfällen. Viele Anbieter erstatten auch Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art sowie Marderbiss.
  • Sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen. Autofahrer sollten deshalb prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden.
  • Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.
  • Erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).

Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein.

Über Markus Burgdorf 84 Artikel
Markus Burgdorf ist Journalist aus Leidenschaft - er betreibt zahlreiche Verbraucherblogs zu aktuellen Themen. Als Kommunikationsberater berät er Unternehmen und Organisationen national und international.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.