Beratungsprotokoll: Banken stellen sich dumm

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Seit Jahresbeginn sind die Banken verpflichtet, für Gespräche mit Kunden, in denen Wertpapiere wie Fonds, Anleihen oder Zertifikate empfohlen werden, ein Beratungsprotokoll zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen. Doch einige Berater erstellen erst gar kein Protokoll, unterschreiben es – gesetzeswidrig – nicht oder nötigen Kunden zu einer Unterschrift, die nicht vorgesehen ist. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest in ihrer April-Ausgabe nach einer Stichprobe von 16 Beratungsgesprächen in acht verschiedenen Kreditinstituten in vier Bundesländern.

Die Tester erhielten zehn Protokolle, sechs Mal gingen sie leer aus. Ein Testanleger fragte in der BBBank Karlsruhe ausdrücklich nach einem Protokoll, doch der Berater wies ihn ab. Ein anderer Anleger bekam bei der Commerzbank in Karlsruhe ebenfalls kein Protokoll. „Wir wissen ja nicht, ob Sie wiederkommen, sonst haben wir uns die Mühe ja umsonst gemacht“, beschied ihm der Berater. Produkte empfohlen hat er trotzdem – ein klarer Verstoß gegen die Absicht des Gesetzgebers.

Mitunter strotzen die Beratungsprotokolle auch von Fachwörtern, die kaum jemand versteht. „Anlage von Liquiditätsüberschüssen“, steht da, „Ansparen von Eigenmitteln für Investitionen“ oder „Ansparen von Tilgungsmitteln“. Ausgehändigt bekommen die Kunden „Onepager“ oder „Termsheets“. Einige Berater verlangen von ihren Kunden, das Protokoll zu unterschreiben. Der Kunde muss aber nichts unterzeichen und sollte es auch nicht tun, weil es ihm im Streitfall als Zustimmung ausgelegt werden könnte.

Wie ein Beratungsprotokoll genau aussehen soll und Tipps für Kunden finden sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/beratungsprotokolle

Über Markus Burgdorf 84 Artikel
Markus Burgdorf ist Journalist aus Leidenschaft - er betreibt zahlreiche Verbraucherblogs zu aktuellen Themen. Als Kommunikationsberater berät er Unternehmen und Organisationen national und international.

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